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Krimi um ein Ölgemälde - Crime thriller about an oil painting

1998
1970
1945
Spiegel 4 January 2019
Von Norbert F. Pötzl

Ein Wehrmachtsoldat stahl ein Kunstwerk, ein italienisches Museum will es zurück, Anwälte fordern Geld, Behörden helfen nicht. Und keiner mag verraten, wo es ist.

Am 17. Juli 1944, einen Tag vor seinem 34. Geburtstag, schrieb der Obergefreite Herbert Stock an seine Ehefrau Magdalena: »Ich habe ein wunderschönes Ölbild (auf Leinen, Blumen) und hoffe, daß ich einen entsprechenden Karton bekomme, damit ich es Dir schicken kann ... Ich schicke es am besten in den Kirchweg, da ich Angst habe, durch öfteres Aufmachen könnte die Farbe auf dem Leinen brechen.«

 

Verschwörerisch fügte der Wehrmachtsoldat hinzu, »daß Neidhammels nicht alles zu sehen brauchen«. Vorsicht vor neugierigen Augen war geboten, denn das angekündigte Paket enthielt Diebesgut.

Das Gemälde, das der Landser aus Italien nach Halle (Saale) versandte, ist ein Meisterwerk des niederländischen Barock. Jan van Huysum (1682 bis 1749) schuf das Stillleben. Es zeigt ein üppiges Blumenpotpourri in einer tönernen, von einem Relief mit Tieren und Putten geschmückten Vase, die auf einem Marmortisch steht. Das Bild hing von 1824 an in Florenz in der Galleria Palatina im Palazzo Pitti, der toskanische Großherzog Leopold II. hatte es dort eingebracht. Unter der Nummer 462 war es inventarisiert.

Unklar ist, wie der Obergefreite Stock an das wertvolle Stück kam. Möglicherweise tauschte er es mit einem Kameraden gegen Lebensmittel oder Zigaretten. Fachleute schätzen den Wert des Werks heute auf zehn bis zwölf Millionen Euro.

Vor drei Jahrzehnten gab es erste Hinweise, dass das verschollene Opus noch existiert. Seitdem bemühen sich italienische Behörden um die Rückgabe. »Unrechtmäßige Kriegsbeute muss den Eigentümern zurückgegeben werden«, sagt Eike Schmidt, 50, der deutsche Museumsdirektor der Uffizien, zuständig auch für die Galleria Palatina.

Doch bislang liefen alle Versuche der Italiener ins Leere: Die deutschen Behörden geben keine Auskunft, wo sich das Bild befindet, das Bundeskriminalamt, nach eigenen Angaben »seit 2008 mit diesem Vorgang befasst«, teilte nach »aufwändigen und langwierigen Recherchen zum Letztbesitzer des Kunstwerkes« Ende 2017 dessen Personalien mit.

Bis zu jenem Tag, an dem Herbert Stock seiner Frau das Präsent avisierte, lässt sich der Weg des Stilllebens verfolgen. Zum Schutz vor Kriegsschäden waren die Bestände der Florentiner Museen ausgelagert worden. Van Huysums Blumenbild wurde am 23. April 1943 in die nahe gelegene Ortschaft Montagnana gebracht.

Fast surreal mutet angesichts der Vernichtungspolitik des NS-Staates die Fürsorge an, die Kunstschätzen zuteilwurde. Die Wehrmacht verfügte über eine Abteilung Kunstschutz. Als alliierte Truppen auf Florenz vorrückten, begannen Angehörige der Abteilung im Juli 1944, die Schätze aus der Toskana in die deutsche »Operationszone Alpenvorland« in den Norden Italiens zu transportieren.

Dies habe jedoch »nicht dem Schutz der Kulturgüter gedient, sondern lediglich eine Etappe in deren Verbringung ins Reich dargestellt«, schreibt der Zürcher Jurist Emanuel C. Hofacker, ein Experte für geraubte italienische Kulturgüter. Ob van Huysums Gemälde wie vorgesehen von Montagnana nach St. Leonhard im Passeiertal gelangte oder ob es schon auf dem Weg dorthin abhandenkam, ist unklar.

In dieser Phase muss es sich der Obergefreite Stock, ein Versicherungskaufmann aus Kassel, angeeignet haben. Als US-Soldaten nach Kriegsende in dem Südtiroler Depot 109 Kisten mit Kulturgut öffneten, fehlten zehn Gemälde, darunter Nummer 462 aus der Galleria Palatina. Die geretteten Kunstwerke brachten die Amerikaner in einem Konvoi von mit Fahnen und Transparenten geschmückten Lastwagen nach Florenz zurück. Van Huysums »Vase mit Blumen« blieb verschwunden.

Eine deutsch-italienische Expertenkommission nahm das Gemälde 1973 in ihre »Suchliste« von noch 255 verschollenen »Kunstwerken aus italienischem Besitz« auf. Hinweise wurden an das Bundeskriminalamt erbeten. Diese »abschließende Maßnahme« habe »jedoch nicht zu weiteren konkreten Ergebnissen« geführt, teilte die Bundesregierung später mit.

1991 gab es einen ersten Fingerzeig. Der damalige Direktor der Alten Pinakothek in München, Peter Eikemeier, wurde gebeten, den Wert des Gemäldes zu schätzen; Privatleute wollten es offensichtlich auf dem Kunstmarkt anbieten. Eine Kuratorin der Pinakothek informierte die Florentiner Museen. Wenig später erhielt der Direktor der Galleria Palatina, Marco Chiarini, Post vom Auktionshaus Sotheby's in London: Das Museum könne das Gemälde zurückkaufen.

Bald kamen Sotheby's jedoch juristische Bedenken. Die Zürcher Filiale erklärte gegenüber einem der Erben Stocks, man habe eine »Abklärung ... von unserer Rechtsabteilung in London« vornehmen lassen, »leider mit einem schlechten Ergebnis«: Die Rechtslage sei »nun doch so, dass der Anspruch des italienischen Staates auf nicht rechtmäßig erworbene Kulturgüter nicht verjährt ist und diese jederzeit beschlagnahmt werden können«. Sotheby's könne das Bild deshalb nicht öffentlich versteigern. Dem Klienten wurde empfohlen, das Gemälde »direkt einem Käufer anzubieten«, Sotheby's wolle dabei gern behilflich sein.

Trotz der entgegenstehenden Rechtsexpertise nannte Sotheby's in London der Galleria Palatina im Dezember 1991 einen Preis: 198 000 Pfund Sterling, damals 566 000 Mark. Das italienische Kulturministerium beharrte allerdings darauf, für ein Kunstwerk, das dem italienischen Staat gehöre, kein Geld zu zahlen. Vergebens bat Palatina-Direktor Chiarini seinen Münchner Kollegen Eikemeier, den Namen des Besitzers zu nennen.

Man kann vermuten, dass sich das Bild bis zur Wiedervereinigung in der DDR befunden hatte. Das würde erklären, warum der Versuch, es zu verkaufen, erst nach 1989 unternommen wurde. Durch den Wegfall der Grenze war es für Herbert Stocks Nachkommen vermutlich einfacher geworden, mit der Alten Pinakothek in München, dem Auktionshaus Sotheby's in London und Zürich sowie mit dem Rechtsanwalt Edgar Liebrucks in Frankfurt am Main Kontakt aufzunehmen.

Liebrucks gilt laut »Frankfurter Rundschau« als »einer der schillerndsten deutschen Anwälte«. Berühmt wurde er nach dem spektakulärsten Kunstraub der Nachkriegsgeschichte Deutschlands. Diebe stahlen 1994 aus der Frankfurter Kunsthalle Schirn drei wertvolle Gemälde, darunter zwei Leihgaben der Londoner Tate Gallery. Die entschloss sich, einen Teil der Versicherungssumme zu investieren, um die Bilder wiederzubeschaffen. Dabei sollten unter der Kontrolle von Scotland Yard auch unkonventionelle Methoden angewandt werden. Ein Informant aus der Szene gab den Tipp, Liebrucks als Mittelsmann einzuschalten; der Anwalt habe, so erfuhr Superintendent Michael Lawrence, »einen sehr, sehr guten Ruf in der Unterwelt« und die erforderlichen Kontakte.

Tatsächlich konnte Liebrucks beide Gemälde wiederbeschaffen. Die Gangster erhielten mehr als vier Millionen Euro. Nach eigenen Angaben rechnete Liebrucks Anwaltsgebühren von rund 320 000 Euro ab; er beteuerte, die nötige Distanz zum Milieu zu haben. Auch das dritte Gemälde, Caspar David Friedrichs »Nebelschwaden« aus der Hamburger Kunsthalle, konnte Liebrucks zurückholen. Das Museum vermutete, der Anwalt habe mit den Dieben gemeinsame Sache gemacht, und weigerte sich, ihm das angeblich vorgestreckte Lösegeld in Höhe von 250 000 Euro zu erstatten. Das Landgericht Hamburg verurteilte die Kunsthalle 2006 jedoch, diesen Betrag und ein zusätzliches Honorar zu zahlen.

Der Ruf, den sich Liebrucks erworben hatte, beeindruckte offenbar auch Stocks Enkel. Einer der beiden beauftragte den Anwalt, mit den Italienern zu verhandeln. Liebrucks wandte sich 2008 an die italienische Botschaft in Berlin und räumte ein, dass sein Mandant an dem gestohlenen Kunstwerk »nicht gutgläubig Eigentum erwerben« könne. Wer weiß, dass eine Sache gestohlen ist, kann sie nicht einfach so erwerben. Aber: Er könnte sie verkaufen, wie der Anwalt schrieb. Und ein Käufer könne das Kunstwerk behalten. »Die etwaigen Rückgabe-Ansprüche des rechtmäßigen Eigentümers« seien »nach 30 Jahren verjährt«. Damit es nicht zum Verkauf komme, sollte Italien bezahlen. Sein Mandant sei bereit, das Gemälde »an den rechtmäßigen Eigentümer Palazzo Pitti in Florenz zurückzugeben, falls er dafür angemessen entschädigt wird«, schrieb der Anwalt. Solche Zahlungen nenne man »Finderlohn« oder »Aufwandsentschädigung«.

Die damalige Superintendentin der Florentiner Museen ließ Liebrucks mitteilen, er möge seine Forderung beziffern. Liebrucks nannte zwei Millionen Euro. Da er keine Antwort erhielt, unternahm er zwei Jahre später einen neuen Vorstoß: Die Museumsverwaltung solle zustimmen, dass Sotheby's das Gemälde versteigere. Der Erlös solle an die Galleria Palatina gehen, minus 15 Prozent »Finderlohn«.

2011 tauchte Liebrucks unangemeldet bei Palatina-Direktor Alessandro Cecchi auf, schlug einen reduzierten »Finderlohn« von 250 000 Euro vor und legte eine Fotografie des restaurierten Gemäldes vor. Bei seinem Besuch ließ Liebrucks – vielleicht aus Versehen, vielleicht als »Köder«, wie Uffizien-Direktor Schmidt vermutet – einen Ordner liegen. Darin befand sich unter anderem ein »Lebenslauf« Herbert Stocks, gefertigt von dessen Enkeln. Auch deren Namen erfuhren die italienischen Behörden nun erstmals. Die Anschrift des jüngeren Bruders sei allerdings nicht zu ermitteln, teilte das Bundeskriminalamt mit. Der ältere Bruder, 1962 in Gießen geboren, wohnt in Halle (Saale).

Außerdem fanden sich in den Akten die Kopie einer Rechnung, 1991 ausgestellt von einer Münchner Restauratorin, sowie einige Briefe, die Liebrucks an das Auswärtige Amt in Berlin geschrieben hatte. Darin wollte er die Bundesregierung veranlassen, das Bild zu kaufen, um es anschließend dem italienischen Staat zu übergeben.

Deutschland hatte zwar 1998 die Washingtoner »Grundsätze« unterschrieben, wonach für die Rückgabe von Raubkunst eine »gerechte und faire Lösung« zwischen früheren Eigentümern und jetzigen Besitzern gefunden werden soll. Dies gilt aber nur für staatliche Museen, nicht für Privatpersonen.

Die öffentliche Diskussion über den Umgang mit NS-Raubkunst flammte vor fünf Jahren durch den Fall Gurlitt auf. In zwei Wohnungen des Kunsthändlererben Cornelius Gurlitt in München und Salzburg waren insgesamt 1518 Bilder beschlagnahmt worden, von denen rund ein Drittel unter Raubkunstverdacht stand. Gurlitt verpflichtete sich kurz vor seinem Tod, alle Werke, die nachweislich Raubkunst sind, zurückzugeben.

Als Konsequenz aus dem Fall legte der damalige Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) 2015 den Entwurf eines »Gesetzes zur erleichterten Durchsetzung der Rückgabe von abhandengekommenem Kulturgut« vor. Rückgabeansprüche sollen nicht mehr automatisch nach 30 Jahren verfallen. Wer NS-Raubgut »bösgläubig« erworben hat, soll sich nicht mehr auf die Verjährung berufen können.

Das Gesetz könnte auch den Streit um van Huysums Stillleben lösen. Doch Kanzleramt und Finanzministerium blockieren den Entwurf. In Berlin befürchtet man, dass der Staat bei einer rückwirkend geltenden Regel die Besitzer der Kunstwerke entschädigen müsste. Im September teilte das Justizministerium mit, die Bundesregierung werde »weiterhin prüfen, ob und gegebenenfalls welche Möglichkeiten es gibt, die zivilrechtliche Rechtsposition der Alteigentümer von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut zu verbessern«.

Anfang 2017 wechselte Herbert Stocks Enkel aus Halle (Saale) den Anwalt. Nicolai B. Kemle aus Heidelberg, spezialisiert auf Kunstrecht, beteuert, er habe wiederholt versucht, die italienische Seite für einen Kompromiss zu gewinnen. Obwohl Anwaltskollege Liebrucks den Diebstahl nie in Abrede gestellt hat, ist nach Kemles Ansicht keineswegs klar – der Soldat könnte das Gemälde ja gutgläubig bei einem Händler erworben oder gefunden haben.

»Meine Mandanten möchten das Problem nicht auf die nächste Generation übertragen«, versichert Kemle. Eine Lösung könne etwa darin bestehen, dass das Bild als »Fundsache« betrachtet und dem jetzigen Besitzer ein »Finderlohn« gezahlt werde. Aber die Uffizien würden nicht auf Anfragen für die Ermittlung der Geschehnisse reagieren.

Wo sich van Huysums Stillleben befindet, wird den Italienern noch immer verheimlicht. Die florentinische Staatsanwaltschaft versuchte es mit einem juristischen Kniff und stellte im Februar 2017 ein Rechtshilfeersuchen wegen strafrechtlicher Ermittlungen gegen Anwalt Liebrucks und »Komplizen«: Sie hätten »wiederholt und in unmissverständlicher Weise versucht«, die florentinische Superintendentin und den Direktor der Galleria Palatina zu erpressen. Die deutsche Justiz solle Wohnungen der Beschuldigten durchsuchen lassen »mit dem Ziel der Auffindung des gesuchten corpus delicti«.

Vergebens. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main teilte acht Monate später mit: Nach deutschem Strafprozessrecht bestünden »weitreichende Einschränkungen«, wenn bei einem Anwalt nach Informationen zu Mandanten gesucht werden solle. Zudem gebe es Bedenken, ob sich der Anwalt illegal verhalten habe, »weil eine Pflicht zur Herausgabe des Bildes gegenüber dem Palazzo Pitti nicht mehr besteht«. Die Frankfurter Staatsanwälte gaben den Florentinern immerhin einen Tipp: ob sie es nicht mittels eines »zivilrechtlichen oder kulturgüterrechtlichen Herausgabeverfahrens« versuchen wollten, gemäß der EU-Richtlinie Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen.

Am 30. Juli 2018 stellte die Staatsanwaltschaft in Florenz darauf gestützt einen Nachforschungsauftrag an das Bonner Bundesamt für Justiz. Da diese Behörde selbst »keine Bewilligungskompetenz« hat, reichte sie das Anliegen an die zuständige Staatsanwaltschaft weiter – die in Frankfurt am Main. Auf eine Antwort von dort warten die Italiener bis heute.

Am Neujahrstag hängte Uffizien-Direktor Eike Schmidt ein Foto des gestohlenen Gemäldes in der Galleria Palatina auf und appellierte an Deutschland, das Gemälde zurückzugeben.



 

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